Befahrung und Inspektion
Bereits seit 1991 sind Sicherheitsinspektionen für Turmbauwerke mit eigenem Fundament gesetzlich vorgeschrieben. Alle 2 Jahre sollen Anlagen geprüft werden. Grundlage dazu sind die DIN 1056 / DIN EN 13084, 4131 und DIN EN1993-3-2 (V4133), welche durch Aufnahme in die technischen Baubestimmungen Rechtsstatus erlangt haben.- Sicherheit für ALLE
- Unkompliziert
- Kamera Befahrung
- Personengeführte Befahrung
- Was passiert nach der Inspektion?
Die Inspektion dient primär der Vermeidung von Schäden und der Feststellung von Gefahrenstellen. Vor allem für Ihre Mitarbeiter und Ihre Unternehmens- und Objektwerte. Die Funktionstüchtigkeit einer komplexen Schornsteinanlage steht dabei ebenfalls im Vordergrund.
Durch die regelmäßigen Inspektionen – alle 2 Jahre, in Ausnahmefällen auch jährlich – vermeiden Sie Ausfallzeiten und nachträglich kostspielige Sanierungsmaßnahmen.
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb – ohne Beeinträchtigung von laufenden Produktionen.
Lediglich bei einer personengeführten Innenbefahrung der Schornsteinanlage ist ein Stillstand aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Mittels modernster Videotechnik befährt unsere Kamera die Rauchgasröhre. Die Aufzeichnung wird im Nachgang von uns ausgewertet.
Sie erhalten eine umfassende Dokumentation der Kamerabefahrung in einem entsprechendem Bericht.
Bei der personengeführten Befahrung wird die Anlage im Stillstand durch unser Personal mit Hilfe eines Kranes oder einer von uns eingebauten fahrbaren Bühne begutachtet.
Dabei entnimmt der Prüfer an festgelegten Punkten ggf. Materialproben zur Analyse. Alle Ergebnisse werden Ihnen als Bericht mit Foto-Dokumentation zur Verfügung gestellt.
Liegen die Ergebnisse der Inspektion vor, erarbeiten wir Ihnen auf Wunsch die effizienteste und wirtschaftlichste Lösung zur Behebung von evtl. Beschädigungen oder zur Vermeidung von Schäden des gesamten Turmbauwerks.